Stadtangler - Kommentar


Datum:03.02.2006
Von:juergen

Zur Frage des Fangens und Zurücksetzens von Fischen vertritt das DAV-Präsidium folgenden Standpunkt:

Zitat aus der Webseite des DAV: "Das Tierschutzgesetz führt aus, dass einem Tier nur Schmerzen und Leiden zugefügt werden dürfen, wenn dies aus vernünftigen Gründen geschieht. Einer dieser Gründe ist der Verzehr des gefangenen Fisches. Daneben gibt es jedoch weitere Gesetze, denen zu folgen ist. Solche Gesetze sind z. B. die Fischereigesetze der einzelnen Bundesländer. Diese weisen den Fischereiausübenden z. B. an, untermaßige Fische, Fische, welche in der Schonzeit gefangen wurden oder einer bedrohten Fischart angehören, zurückzusetzen. Der Angler käme in Konflikt mit dem Gesetz, wenn er dies nicht einhielte. Eine ausdrückliche Mitnahmepflicht ist in keinem der deutschen Gesetze festgeschrieben! ... Der DAV erklärt deshalb noch einmal ausdrücklich seinen Standpunkt zum catch and release. Wir gehen angeln, um Fische zu fangen und zu verwerten, behalten uns jedoch weiterhin das Recht vor, Fische auch zurückzusetzen!"