Stadtangler - Kommentar


Datum:25.01.2006
Von:Zoref

DAV-Gewässerordnung

... Aneignung und Zurücksetzen gefangener Fische: Das gezielte Angeln kapitaler Fische mit dem Ziel, den Fang nur zu messen, zu wiegen, zu fotografieren und ihn anschließend wieder zurückzusetzen, widerspricht der guten fachlichen Praxis in der Fischerei aus zwei Gründen: Einmal da große Fische einen hohen Futterverbrauch ohne entsprechende Gewichtzunahme benötigen und kleineren Fischen durch Verdrängung die Wachstumsgrundlage nehmen. Zum anderen aus waidgerecht ethischen Gründen, es bestehen große Zweifel, ob allein die Beweisführung einen kapitalen Fisch fangen zu können, einen vernünftigen Grund für die Ausübung der Angelei darstellt. Es liegt nicht im Interesse der überwiegenden Anglerschaft, das Ziel des Angelns auf das Erleben eines kurzzeitigen Triumphgefühls beim Fang eines Lebewesens zu beschränken. ...